Ritter Peter Volsch, Sohn des Reimbold Volsch (+), verkauft sein Viertel an Schloss und Stadt zu Reichshoffen mit ausführlich summarisch aufgelistetem Zugehör und allem, was im Burgfrieden gelegen ist, so wie es der Hauptbrief von Junker Diebold von Hohengeroldseck besagt, für 750 Gulden an Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch. Junker Diebold bleiben seine Lösungsrechte an dem Viertel vorbehalten. Der Verkäufer Peter quittiert die Bezahlung der 750 Gulden durch Friedrich in bar, gebietet den Leuten, Schultheißen, Schöffen und der Gemeinde zu Reichshoffen, Friedrich zu huldigen, und sagt sie ihrer Eide und Pflichten auf ihn frei. Er verspricht Werschaft für den Kauf und verzichtet wortreich auf Einwände, Gerichtszüge oder Behelfsmittel dagegen. Zur Besiegelung bittet er Graf Heinrich von Henneberg und den Ritter Hans Rudolf von Endingen hinzu. Ursprünglich hatte Peter Volsch vor dem Hofgericht zu Rottweil erreicht, dass er das Viertel zu Reichshoffen wegen säumiger Zinszahlungen des Junkers erhalten solle. Danach hatten beide einen Vertrag geschlossen und Diebold das Viertel an Peter übergeben, wobei Diebold sich die Wiedereinlösung mit 750 Gulden vorbehielt, was ein Übergabebrief (gifft brieff) besagt, der mit dem Siegel Diebolds und Heinrichs, Graf zu Henneberg, Domherr zu Straßburg, besiegelt ist.
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Ritter Peter Volsch, Sohn des Reimbold Volsch (+), verkauft sein Viertel an Schloss und Stadt zu Reichshoffen mit ausführlich summarisch aufgelistetem Zugehör und allem, was im Burgfrieden gelegen ist, so wie es der Hauptbrief von Junker Diebold von Hohengeroldseck besagt, für 750 Gulden an Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch. Junker Diebold bleiben seine Lösungsrechte an dem Viertel vorbehalten. Der Verkäufer Peter quittiert die Bezahlung der 750 Gulden durch Friedrich in bar, gebietet den Leuten, Schultheißen, Schöffen und der Gemeinde zu Reichshoffen, Friedrich zu huldigen, und sagt sie ihrer Eide und Pflichten auf ihn frei. Er verspricht Werschaft für den Kauf und verzichtet wortreich auf Einwände, Gerichtszüge oder Behelfsmittel dagegen. Zur Besiegelung bittet er Graf Heinrich von Henneberg und den Ritter Hans Rudolf von Endingen hinzu. Ursprünglich hatte Peter Volsch vor dem Hofgericht zu Rottweil erreicht, dass er das Viertel zu Reichshoffen wegen säumiger Zinszahlungen des Junkers erhalten solle. Danach hatten beide einen Vertrag geschlossen und Diebold das Viertel an Peter übergeben, wobei Diebold sich die Wiedereinlösung mit 750 Gulden vorbehielt, was ein Übergabebrief (gifft brieff) besagt, der mit dem Siegel Diebolds und Heinrichs, Graf zu Henneberg, Domherr zu Straßburg, besiegelt ist.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 821, 33
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1492 Februar 3 (uff fritag nach unser lieben frauwen tag purificacionis)
fol. 75r-77v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Peter Volsch
Siegler: Peter Volsch
Zum erwähnten Übergabebrief siehe GLAK 67 Nr. 821, fol. 78r-82v (Nr. 34). Kopfregest: "Wie Peter Voltsch grave Friderichen von Bitsch ein virdenteil an Richshoven verkaufft er dem von Geroltzek zu Rotwil anbehalten hat umb vii c gulden".
Henneberg, Heinrich von; 1438-1520
Henneberg, Heinrich von; Scholaster zu Straßburg, Propst in Aschaffenburg, -1512
Rudolf, Hans; Ritter, zu Endingen, erw. 1492
Volsch (Völsch, Voltz, Foltsch), Peter; Ritter, zu Straßburg, erw. 1491, 1493
Volsch (Voltsch, Voltz), Reinbold; Schultheiß zu Oberehnheim, Zinsmeister, erw. 1471, 1481
Reichshofen = Reichshoffen, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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04.04.2025, 08:11 MESZ
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