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Generale an sämtliche Justiz- und Polizeibeamte in Hessen: Mit der Verordnung vom 10. Dezember 1810 wurde bekannt gemacht, dass es Ausländern verboten, ist irdenes Geschirr in unserem Lande zu verkaufen. Fremde können solche Waren durch das Land durchführen oder en gros absetzen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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