Pfaff Johann Stayger von Veringen, dem Abt Ludwig von Salem die Pfarrkirche zu Magenbuch verliehen hat, bekundet, daß er bei den gewöhnlichen Früchten und Nutzungen, wie seine Vorgänger sie gehabt, bleiben und keine Ansprüche "an vällen, gelaß und vaßnachthennen", die der Kirche zu Magenbuch gehören, haben wolle; er bekundet ferner, daß der Altar zu Luchßhaim mit seiner Nutzung "zu der kirchen zu Magenbuch nit verhafft noch gehörig" sei und von ihm jährlich vom Abt empfangen werden müsse

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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