Thomas Haußman, sesshaft zu Reudern [Kr. Nürtingen], wegen Jagdvergehens zu Nürtingen gef., und peinlich beklagt, jedoch auf Bitten seiner Freunde und mit Rücksicht auf seine vielen kleine, unschuldigen Kinder begnadigt und freigelassen, nimmt die Bedingungen der Begnadigung an, nämlich sich außer der bereits erlittenen peinlichen Befragung das rechte Auge ausstechen zu lassen, künftig sich in allen großen und kleinen Waidwerks in Feld und Wald zu enthalten, alle Jagdvergehen, die ihm zur Kenntnis kommen, anzuzeigen, sein Leben lang keine offene Zeche oder Gesellschaft zu besuchen, auch keine Wehr und Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, den Fachgulden selbst zu bezahlen und dem Herzog bis nächstkünftigen Pfingsten 100 fl Poenfall zu entrichten und schwört U. Haußman hatte, entgegen der Gebote und Verbote und obgleich er als ein Amtmann und Schultheiß besonders darauf hätte sehen sollen, dass solchen nachgelebt werde, mit etlichen Wildbretschützen gejagt und, obschon er nicht schießen konnte, fleißig mitgeholfen und teilgenommen, wofür er nach der Ordnung beide Augen hätte verlieren und an Leib und Leben bestraft werden müssen.