Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Hans Gottfried von Neckarelz (Elnntz) und Lorenz, Wirt zu Neckarzimmern (Zimern), Irrungen wegen "bezugk und vermerung" und etlichen Scheltworten gehalten haben, die Lorenz gegenüber Hans gesagt haben soll. Kurfürst Philipp hat die Parteien persönlich zum heutigen Tag mit seinen Räten verhört. Er entscheidet, nachdem sie ihm die Sache anheimgestellt haben, dass beide aus redlichen Beweggründen gehandelt haben und entschuldigt seien, alle Scheltworte vergessen sein sollen, als ob sie nie gesagt worden wären, und die Sache gänzlich geschlichtet sein soll. Die Parteien haben ihre Kosten selbst zu tragen und erhalten eine gleichlautende Ausfertigung des Entscheids.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Hans Gottfried von Neckarelz (Elnntz) und Lorenz, Wirt zu Neckarzimmern (Zimern), Irrungen wegen "bezugk und vermerung" und etlichen Scheltworten gehalten haben, die Lorenz gegenüber Hans gesagt haben soll. Kurfürst Philipp hat die Parteien persönlich zum heutigen Tag mit seinen Räten verhört. Er entscheidet, nachdem sie ihm die Sache anheimgestellt haben, dass beide aus redlichen Beweggründen gehandelt haben und entschuldigt seien, alle Scheltworte vergessen sein sollen, als ob sie nie gesagt worden wären, und die Sache gänzlich geschlichtet sein soll. Die Parteien haben ihre Kosten selbst zu tragen und erhalten eine gleichlautende Ausfertigung des Entscheids.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 305
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1500 August 30 (uff sonntag nach Bartholomei)
fol. 444v-445r
Urkunden
Ausstellungsort: Mosbach
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Entscheidt zuschen Hans Gotfrid von Elntz und Lorentzen wirt zu Ziemern".
Gottfried, Hans, von Neckarelz; erw. 1500
Lorenz; Wirt zu Neckarzimmern, erw. 1500
Mosbach MOS
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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