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Verordnung: Die Landräte werden angehalten, die Ausführung des neuen Gewerbesteuergesetzes vom 16. Juni 1827 genauestens zu studieren, ehe angebliche Verfehlungen an die Gerichtsbehörden überwiesen werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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