Klage wegen eines von den beklagten Holzhändlern aus Wesel erwirkten Arrests durch das Schöffengericht des gleichen Orts auf die als Floß zusammengestellten Baumstämme. Die Holzhändler Heinrich und Heinrich Thomas von der Steegen aus Wesel hatten „im Landstuhles Wald“ des Klägers Eichenbäume gekauft, gefällt und die Stämme als Floß bis nach Koblenz gebracht. Die Beklagten begründeten den Arrest damit, daß ihnen der Vater des Klägers vor mehreren Jahren Bäume aus den gleichen Wäldern verkauft hatte, von denen sie aber trotz Bezahlung aufgrund der Kriegsereignisse 1500 Bäume nicht fällen und fortschaffen konnten. Der Kläger verweist darauf, daß er bisher noch keine Abrechnung über die Menge der zuvor gefällten Bäume erhalten hat und trotz angebotener Kaution das in Beschlag genommene Holz nicht freigegeben wurde. Er fordert eine gerichtliche Klärung über die Zahl der von den Beklagten zu fordernden Baumstämme.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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