Klage wegen eines von den beklagten Holzhändlern aus Wesel erwirkten Arrests durch das Schöffengericht des gleichen Orts auf die als Floß zusammengestellten Baumstämme. Die Holzhändler Heinrich und Heinrich Thomas von der Steegen aus Wesel hatten „im Landstuhles Wald“ des Klägers Eichenbäume gekauft, gefällt und die Stämme als Floß bis nach Koblenz gebracht. Die Beklagten begründeten den Arrest damit, daß ihnen der Vater des Klägers vor mehreren Jahren Bäume aus den gleichen Wäldern verkauft hatte, von denen sie aber trotz Bezahlung aufgrund der Kriegsereignisse 1500 Bäume nicht fällen und fortschaffen konnten. Der Kläger verweist darauf, daß er bisher noch keine Abrechnung über die Menge der zuvor gefällten Bäume erhalten hat und trotz angebotener Kaution das in Beschlag genommene Holz nicht freigegeben wurde. Er fordert eine gerichtliche Klärung über die Zahl der von den Beklagten zu fordernden Baumstämme.
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Klage wegen eines von den beklagten Holzhändlern aus Wesel erwirkten Arrests durch das Schöffengericht des gleichen Orts auf die als Floß zusammengestellten Baumstämme. Die Holzhändler Heinrich und Heinrich Thomas von der Steegen aus Wesel hatten „im Landstuhles Wald“ des Klägers Eichenbäume gekauft, gefällt und die Stämme als Floß bis nach Koblenz gebracht. Die Beklagten begründeten den Arrest damit, daß ihnen der Vater des Klägers vor mehreren Jahren Bäume aus den gleichen Wäldern verkauft hatte, von denen sie aber trotz Bezahlung aufgrund der Kriegsereignisse 1500 Bäume nicht fällen und fortschaffen konnten. Der Kläger verweist darauf, daß er bisher noch keine Abrechnung über die Menge der zuvor gefällten Bäume erhalten hat und trotz angebotener Kaution das in Beschlag genommene Holz nicht freigegeben wurde. Er fordert eine gerichtliche Klärung über die Zahl der von den Beklagten zu fordernden Baumstämme.
AA 0627, 5308 - S 1790/6585
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1700 - 1702 (1686 - 1702)
Enthaeltvermerke: Kläger: Freiherr Ferdinand Hartman von Sickingen zu Hohenburg Beklagter: Witwe des Johann von Stockum und Heinrich von de Wahl (Wall), Holzhändler, Wesel Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen 1700 - Subst.: Dr. Hofmann Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Philipp Nidderer 1700 - Subst.: Dr. Johann Paul Fuchs Prozeßart: Citationis ex l(ege) diffamari Instanzen: RKG 1700 - 1702 (1686 - 1702) Beschreibung: 2 cm, 44 Bl., lose, Q 1-20, 2 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:26 MESZ