Mandat des päpstlichen Subdeputierten Werner Langwasser, Dekans zu Amöneburg
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Urk. 18, 558
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1496 Nov. 25
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1490-1499
1496 November 25
Ausf. Papier. - Urspr. vorderseitig aufgedrücktes Sg. abgefallen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini 1496, die vero vicesima quinta mensis Nouembris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wermer Langwasser, Dekan der Kirche s. Joh. bapt. zu Amöneburg Mainzer Diözese, Richter über die Rechte und Privilegien des Klerus im Gebiet der Propstei s. Peter zu Fritzlar, Subdeputierter des Heiligen Stuhls, an die Plebane zu Obergrenzebach (Oberngrincenbach) und Leimsfeld (Lymsuelt). Weil Alhenne und seine Ehefrau, kürzlich von ihm exkommuniziert (excommunicatus et aggrauatus) wegen gewisser Zinsen (pro certis censibus) auf Bitten des Abts von Cappel Prämonstratenserordens, seinen Urteilsspruch (sententias) mit verhärtetem Sinn (animo indurato) annahmen, weist er sie an, die beiden zu exkommunizieren und dies öffentlich zu verkünden. - [Unter dem Text:] Johannes Gramppe notarius subscripsit.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [Eigenhändige Bezeugung des Plebans von Obergrenzebach:] Execucio presentis mandati facta est per me Iohannem plebanum in Oberngrenczinbach dominica tercia adventus domini et protestor illius mandati.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wermer Langwasser, Dekan der Kirche s. Joh. bapt. zu Amöneburg Mainzer Diözese, Richter über die Rechte und Privilegien des Klerus im Gebiet der Propstei s. Peter zu Fritzlar, Subdeputierter des Heiligen Stuhls, an die Plebane zu Obergrenzebach (Oberngrincenbach) und Leimsfeld (Lymsuelt). Weil Alhenne und seine Ehefrau, kürzlich von ihm exkommuniziert (excommunicatus et aggrauatus) wegen gewisser Zinsen (pro certis censibus) auf Bitten des Abts von Cappel Prämonstratenserordens, seinen Urteilsspruch (sententias) mit verhärtetem Sinn (animo indurato) annahmen, weist er sie an, die beiden zu exkommunizieren und dies öffentlich zu verkünden. - [Unter dem Text:] Johannes Gramppe notarius subscripsit.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [Eigenhändige Bezeugung des Plebans von Obergrenzebach:] Execucio presentis mandati facta est per me Iohannem plebanum in Oberngrenczinbach dominica tercia adventus domini et protestor illius mandati.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ