Philipp Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Reichserztruchsess und Kurfürst, beurkundet, dass sein Hofgericht eine Klage des Konrad Kappelhoffer zu Bruchsal und seiner Ehefrau gegen Bürgermeister und Rat zu Heilbronn (Heylpronn) wegen Gütern und Gülten zu Frankenbach abgewiesen habe, worauf die Kläger Appellation beim Kaiser angemeldet haben.