Ausschreiben: Im Nachgang zum Generale vom 27. August 1828 wird beigeschlossen ein Verzeichnis überreicht, in welchem alle der Regierung bekannten approbierten jüdischen Religionslehrer vermerkt sind, welche in vorkommenden Fällen bei Erklärungen und Abnahme eines Judeneids hinzugezogen werden können (ein Namensverzeichnis anbei)