Grundgesetz und Hochschulreform
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/002 D993110/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/002 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 1999
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 1999 >> Mai 1999
Freitag, 14. Mai 1999
1) 50 Jahre Grundgesetz.
a) Die Baden-Württemberger im Grundgesetz. Am 08.05.1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Der Präsident des Parlamentarischen Rats, Konrad Adenauer, gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt (53 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen). Die Bundesrepublik Deutschland war geboren. An der Entstehung der Verfassung waren aus Baden-Württemberg die Politiker Carlo Schmid und Theodor Heuss beteiligt. Schmid setzte sich besonders für die im Grundgesetz garantierten Menschenrechte ein. Für Heuss war die deutsche Wiedervereinigung eines der Hauptziele des Grundgesetzes.
b) Studio-Gespräch mit Ministerpräsident Erwin Teufel über die Verfassungswirklichkeit im Jahr 1999.
2) Hochschulreform.
Großes Vorbild für die Reform ist das Hochschulsystem der USA. Wie genau das System in Amerika funktioniert und was sich daraus für Baden-Württemberg übernehmen läßt, haben 15 Mitglieder des Wissenschaftausschusses vor Ort überprüft.
a) Die Baden-Württemberger im Grundgesetz. Am 08.05.1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Der Präsident des Parlamentarischen Rats, Konrad Adenauer, gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt (53 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen). Die Bundesrepublik Deutschland war geboren. An der Entstehung der Verfassung waren aus Baden-Württemberg die Politiker Carlo Schmid und Theodor Heuss beteiligt. Schmid setzte sich besonders für die im Grundgesetz garantierten Menschenrechte ein. Für Heuss war die deutsche Wiedervereinigung eines der Hauptziele des Grundgesetzes.
b) Studio-Gespräch mit Ministerpräsident Erwin Teufel über die Verfassungswirklichkeit im Jahr 1999.
2) Hochschulreform.
Großes Vorbild für die Reform ist das Hochschulsystem der USA. Wie genau das System in Amerika funktioniert und was sich daraus für Baden-Württemberg übernehmen läßt, haben 15 Mitglieder des Wissenschaftausschusses vor Ort überprüft.
SWR 1
0:26:50; 0'26
Audio-Visuelle Medien
Bocksbaum, Richard
Heuss, Theodor; Politiker, Abgeordneter Journalist, Publizist, Schriftsteller, Historiker, 1884-1963
Lehner, Thomas
Völkel, Christian
Wagener, Hans
Berkeley, Bundesstaat Kalifornien [USA]
Kalifornien [USA]
Los Angeles [USA]
San Diego, Bundesstaat Kalifornien [USA]
Grundgesetz
Jubiläum: 50 Jahre Grundgesetz
Partei: CDU: Hochschulpolitik
Partei: FDP: Hochschulpolitik
Partei: Grüne: Europawahl 1999
Partei: Grüne: Hochschulpolitik
Partei: SPD: Hochschulpolitik
Reform: Hochschulreform
Universität: Hochschulreform
Verfassung
Wahl: Europawahl 1999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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