Verordnung: Sämtliche Inspektoren und Pfarrer in den neuen Entschädigungslanden auf der rechten Rheinseite sind verpflichtet, am Anfang eines jeden Jahres unter Benutzung der beigegebenen Tabelle den Bevölkerungsstand aufzunehmen und mit Unterschrift versehen an höchster Stelle einzureichen