Hans Murr, Schultheiß zu Sigmaringen, Obmann in nachstehender Angelegenheit, Konrad Rechperg, Burgvogt zu Dietfurt, und Hans Bouwart, alter Bürgermeister zu Sigmaringen, als Zusätze und Richter bekunden: Zwischen dem Grafen Christoph zu Werdenberg und zum Heiligenberg, ihrem gnädigen Herrn, und Pröpstin und Konvent des Gotteshauses Inzigkofen bestand Streit über den Zehnten von dem Acker, genannt die Notthald, bei Inzigkofen. Beide Parteien erscheinen vor den Ausstellern, behaupten, den Zehnten seit unvorstellbarer Zeit erhalten zu haben, und bitten um die Kundschaft ehrbarer Leute: sechs Leute für jede Partei. Nach Verhör dieser Kundschaft und einer Bedenkzeit der Aussteller für den Rat weiser Leute ergeht das Urteil, daß der gnädige Herr und die Klosterfrauen den Zehnten je zur Hälfte haben sollen. Jede Partei erhält darüber eine Urkunde Beilage Zettel, Papier, [16. Jh.]: Item d(a)z Gotzhaus Vntzkof(en) hat den zechend, vff der nothalden nit mer. Ist imm fertrag inn Laitzer zechend komen. dann allain, was ob den lauchen ist oberthalb, nemen wir den zechent
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Hans Murr, Schultheiß zu Sigmaringen, Obmann in nachstehender Angelegenheit, Konrad Rechperg, Burgvogt zu Dietfurt, und Hans Bouwart, alter Bürgermeister zu Sigmaringen, als Zusätze und Richter bekunden: Zwischen dem Grafen Christoph zu Werdenberg und zum Heiligenberg, ihrem gnädigen Herrn, und Pröpstin und Konvent des Gotteshauses Inzigkofen bestand Streit über den Zehnten von dem Acker, genannt die Notthald, bei Inzigkofen. Beide Parteien erscheinen vor den Ausstellern, behaupten, den Zehnten seit unvorstellbarer Zeit erhalten zu haben, und bitten um die Kundschaft ehrbarer Leute: sechs Leute für jede Partei. Nach Verhör dieser Kundschaft und einer Bedenkzeit der Aussteller für den Rat weiser Leute ergeht das Urteil, daß der gnädige Herr und die Klosterfrauen den Zehnten je zur Hälfte haben sollen. Jede Partei erhält darüber eine Urkunde Beilage Zettel, Papier, [16. Jh.]: Item d(a)z Gotzhaus Vntzkof(en) hat den zechend, vff der nothalden nit mer. Ist imm fertrag inn Laitzer zechend komen. dann allain, was ob den lauchen ist oberthalb, nemen wir den zechent
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Nr. 52
Repert. XVI, Bh Nr. 3 m, Kasten F, Fach 130 (ersetzt durch rot: B 31)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Grafschaft Sigmaringen: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1509 Juli 15 (1509 Juli 15 (Margarethe))
Urkunden
Siegler: Hans Murr, Schultheiß zu Sigmaringen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel beschädigt
Vermerke: 13,3 cm lange Initiale||Dorsualvermerk: X, No. 45, No. 142
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel beschädigt
Vermerke: 13,3 cm lange Initiale||Dorsualvermerk: X, No. 45, No. 142
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:49 MESZ
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