Kardinal Antonio Pucci (Antonius sanctorum quatuor coronatorum presbyter cardinalis) bevollmächtigt den Propst des Klosters St. Jakob auf dem Coudenberg in Brüssel (frigidi montis Bruxellensis), den Dekan von St. Rumold in Mecheln und den Offizial von Cambrai, Graf Christoph von Oldenburg vom Makel der Irregularität freizusprechen, den er sich durch seine Beteiligung an der sogenannten Grafenfehde und an der Fehde gegen Münster zugezogen hat, und ihn zur Beibehaltung sowie zum Empfang weiterer geistlichen Würden zu befähigen (der Graf ist Diakon). 1539 April 12 (ii. idus Aprilis)
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Kardinal Antonio Pucci (Antonius sanctorum quatuor coronatorum presbyter cardinalis) bevollmächtigt den Propst des Klosters St. Jakob auf dem Coudenberg in Brüssel (frigidi montis Bruxellensis), den Dekan von St. Rumold in Mecheln und den Offizial von Cambrai, Graf Christoph von Oldenburg vom Makel der Irregularität freizusprechen, den er sich durch seine Beteiligung an der sogenannten Grafenfehde und an der Fehde gegen Münster zugezogen hat, und ihn zur Beibehaltung sowie zum Empfang weiterer geistlichen Würden zu befähigen (der Graf ist Diakon). 1539 April 12 (ii. idus Aprilis)
NLA OL, Best. 20, Urk Nr. 380
Best. 20 Landesachen
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 1 Urkunden >> 1.1 Grafschaft Oldenburg
- 12.04.1539
Enthält: Ausfertigung, lat., Pergament, 29 x 47 cm, Plica: 5,5 cm. - Rückvermerke: Rubrik (17. Jh.), Datumsangaben; Registratursignatur "No. 371 (430.)". - Siegel: ja, Anzahl 1 (an Hanfschnur anhängendes spitzovales Siegel in rotem Wachs in Blechkapsel; Fragment; oberer Deckel der Siegelkapsel fehlt), 7,5 cm; zahlreiche Vermerke verso, auf und unter der Plica sowie recto am Rande oben, links und rechts. - Regest beiliegend. - Abschrift und Regest: Slg 80 Best. 296 Nr. 2-5 S. 355-359. - Druck: OUB 3, Nr. 686 (Regest mit Transkription); Rüthning, Oldenburg. Geschichte I, 358. - Vgl. Best. 20 Urk Nr. 382-384, 386-389. Hinweise: 1. Auch sonst trat Papst Paul III. (ab 1534) anfangs infolge des zunehmenden Abfalls in Deutschland nicht schroff gegen die Reformation auf. Er wollte eine Einigung mit den Protestanten, allerdings ohne auf die katholischen Grundsätze zu verzichten; vgl. L. v. Pastor, Geschichte der Päpste V, 289, und Luthers Ablehnung S. 264. 2. Oben am Kopf der Urkunde mittig Vermerk "Videat eam [bullam] D(omi)n(u)s Regens", links am Rand mittig "vis(um) p(er) me, R", zahlreiche weitere Bearbeitungsvermerke der Römischen Kurie. Beteiligt Jul(ius) Cardellus, laut Thomas Frenz' Repertorium Officiorum Romanae Curie 1541 und 1542 als Pönitentiarieschreiber belegt, und Pamphilus de Pamphiliis. Kardinal Pucci (1485-1544) war 1529-1544 Kardinalgroßpönitentiar, also Leiter bzw. Präfekt der Apostolischen Pönitentiarie. Papsturkunde (nichtpäpstlich)
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ