Anselm Franz, Erzbischof zu Mainz, beurkundet, dass nachdem Johann Ludwig Keller in Frankfurt, ein Mannlehen in der Herrschaft Königstein, nämlich eine Behausung zu Obermörlen, mit Wassergraben und Hof, Plätzen und Garten, die der verstorbene Graf Ludwig zu Königstein von Christoph Pauli, Schultheißen zu Obermörlen erkauft hatte, an Hans Georg von der Heess käuflich überlassen, dieser hinwieder von dem 8. Vorgänger des Erzbischofs, Johann Adam am 5.12.1603, sodann sein Sohn von dem 7. Vorgänger des Erzbischofs, Johann Schweikard, am 9.3.1610 zu Lehen empfangen hat, worauf die Söhne des letztgenannten Lehenträgers das Gut an Johann Diether von Rosenbach, Oberamtmann zu Königstein, übertragen haben. Nun verleiht der Erzbischof dieses Lehen an Franz Christoph und Johann Konrad von Rosenbach, Domdekan und Domsänger zu Würzburg, Brudersöhne des genannten Johann Diether von Rosenbach, für sie selbst und ihres Bruders Franz Rudolf von Rosenbach hinterlassene unmündige Söhne Philipp Ludwig, Johann Hartmann, Franz Albrecht und Konrad Anton Philibert zu rechtem Mannlehen der Herrschaft Königstein, die der Erzbischof als Reichslehen innehat. S. des Erzbischofs. Ex mandato: Konstantin Bertram, Kanzler, und Albert Steinebach, Lehenpropst. AO: St. Martinsburg.
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Anselm Franz, Erzbischof zu Mainz, beurkundet, dass nachdem Johann Ludwig Keller in Frankfurt, ein Mannlehen in der Herrschaft Königstein, nämlich eine Behausung zu Obermörlen, mit Wassergraben und Hof, Plätzen und Garten, die der verstorbene Graf Ludwig zu Königstein von Christoph Pauli, Schultheißen zu Obermörlen erkauft hatte, an Hans Georg von der Heess käuflich überlassen, dieser hinwieder von dem 8. Vorgänger des Erzbischofs, Johann Adam am 5.12.1603, sodann sein Sohn von dem 7. Vorgänger des Erzbischofs, Johann Schweikard, am 9.3.1610 zu Lehen empfangen hat, worauf die Söhne des letztgenannten Lehenträgers das Gut an Johann Diether von Rosenbach, Oberamtmann zu Königstein, übertragen haben. Nun verleiht der Erzbischof dieses Lehen an Franz Christoph und Johann Konrad von Rosenbach, Domdekan und Domsänger zu Würzburg, Brudersöhne des genannten Johann Diether von Rosenbach, für sie selbst und ihres Bruders Franz Rudolf von Rosenbach hinterlassene unmündige Söhne Philipp Ludwig, Johann Hartmann, Franz Albrecht und Konrad Anton Philibert zu rechtem Mannlehen der Herrschaft Königstein, die der Erzbischof als Reichslehen innehat. S. des Erzbischofs. Ex mandato: Konstantin Bertram, Kanzler, und Albert Steinebach, Lehenpropst. AO: St. Martinsburg.
U / 1681 Juni 18
Slg. Heerdt
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
18.06.1681
Rosenbach
Ausfertigung. Perg. S. fehlt.
Urkunden
Nach Darmstadt abgegeben 1933.
Adam, Johann
Anselm Franz
Bertram, Konstantin
Christoph, Franz
Hees, Hans Georg von der
Keller, Johann Ludwig
Kronberg, Johann Schweikhard von
Ludwig zu Königstein
Pauli, Christoph
Rosenbach, Anton Konrad Philibert
Rosenbach, Franz Albrecht von
Rosenbach, Franz Rudolf von
Rosenbach, Johann Diether von
Rosenbach, Johann Hartmann von
Rosenbach, Johann Konrad von
Rosenbach, Philipp Ludwig
Steinbach, Albert
Königstein
Mainz
Obermörle
Würzburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ