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Hans Dinckelin von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen gef., vor dem Stadtgericht zunächst dazu verurteilt, auszuwandern und über den Lech zu ziehen, später auf Fürbitte seiner Herren und Freunde jedoch dahingehend begnadigt, daß er - als Weingärtner - nicht über den Lech, sondern über den Rhein gehen soll, gelobt, dies auszuführen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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