Görg von Wernwag, als Gemeinmann, sowie Hans Payer, Bürgermeister zu Pfullendorf, und Joachim Müller, Ammann zu Blochingen, als Zusätze, entscheiden die Streitigkeiten zwischen dem Abt Johann von Salem, vertreten durch Herrn Cuonrat Trosthamer, Pfleger zu Pfullendorf, und Jörg Tantzer, Diener, wegen der Rechte des Hofes Bachhaupten und der Gemeinde Bolstern bezüglich Trieb und Tratt auf den Feldern und Brachen zu Bolstern sowie in dem zwischen Bachhaupten und Bolstern gelegenen Holz in folgender Weise: 1. Die von Bachhaupten sollen weder mit Schafen noch anderem Vieh in das genannte Holz über die Lowchen und Marken, die das Eigentum zwischen Graf Andres v. Sonnenberg und den Meiern von Bolstern scheidet, treiben, sondern innerhalb der Marken des Hofes Bachhaupten bleiben; sie dürfen mit ihren Schafen jedoch in die Brach- und Halmfelder zu Bolstern treiben zu der Zeit, wo die von Bolstern mit ihrem Herd- und Schmalvieh auch darin treiben, jedoch nicht früher, als die von Bolstern ihre Achtweide in den Feldern haben. Für den Antrieb dürfen die von Bachhaupten nur den Gerweg und den Wernschwiler Weg benutzen, auf den Wegen aber nicht halten und weiden; die von Bolstern sollen das Kloster Salem an den offenen Feldern zu Bachhaupten unbekümmert lassen. 2. Wegen der Zieger und Käse, die die von Bolstern im Maien zu geben schuldig sind, soll es gehalten werden wie bei den anderen Nachbarn
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Görg von Wernwag, als Gemeinmann, sowie Hans Payer, Bürgermeister zu Pfullendorf, und Joachim Müller, Ammann zu Blochingen, als Zusätze, entscheiden die Streitigkeiten zwischen dem Abt Johann von Salem, vertreten durch Herrn Cuonrat Trosthamer, Pfleger zu Pfullendorf, und Jörg Tantzer, Diener, wegen der Rechte des Hofes Bachhaupten und der Gemeinde Bolstern bezüglich Trieb und Tratt auf den Feldern und Brachen zu Bolstern sowie in dem zwischen Bachhaupten und Bolstern gelegenen Holz in folgender Weise: 1. Die von Bachhaupten sollen weder mit Schafen noch anderem Vieh in das genannte Holz über die Lowchen und Marken, die das Eigentum zwischen Graf Andres v. Sonnenberg und den Meiern von Bolstern scheidet, treiben, sondern innerhalb der Marken des Hofes Bachhaupten bleiben; sie dürfen mit ihren Schafen jedoch in die Brach- und Halmfelder zu Bolstern treiben zu der Zeit, wo die von Bolstern mit ihrem Herd- und Schmalvieh auch darin treiben, jedoch nicht früher, als die von Bolstern ihre Achtweide in den Feldern haben. Für den Antrieb dürfen die von Bachhaupten nur den Gerweg und den Wernschwiler Weg benutzen, auf den Wegen aber nicht halten und weiden; die von Bolstern sollen das Kloster Salem an den offenen Feldern zu Bachhaupten unbekümmert lassen. 2. Wegen der Zieger und Käse, die die von Bolstern im Maien zu geben schuldig sind, soll es gehalten werden wie bei den anderen Nachbarn
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 212
(Salem) Bachhaupten B 1. Scat. Fasz. 1 Nr. 9; vgl. Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 260 S. 12
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1506 April 15 (1506 April 15 (Mittwoch vor Quasi modo geniti))
Urkunden
Siegler: Görg v. Wernwag; Hans Payer; Joachim Müller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Publiziertes Regest: StA. Sigmaringen, Ostrach B I Nr. 124 Bl. 6'
Überlieferungsart: Ausfertigung
Publiziertes Regest: StA. Sigmaringen, Ostrach B I Nr. 124 Bl. 6'
Johann II.; Abt von Salem (1494-1510)
Payer, Hans; Bürgermeister zu Pfullendorf
Tantzer, Jörg
Trosthammer, Konrad; Pfleger (Ober-, Unter-) zu Pfullendorf, Salem
Trosthammer, Konrad; Pfleger zu Pfullendorf
Werenwag, Georg von; zu Mühlhain
Bachhaupten: Tafertsweiler, Ostrach SIG
Blochingen, Mengen SIG
Bolstern, Bad Saulgau SIG
Pfullendorf SIG
Salem FN
Wirnsweiler: Tafertsweiler, Ostrach SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:49 MESZ
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