Klage gegen die verweigerte Aufnahme der Adolphina Christina Maria von Mengede, Schwester des Engelbert Dietrich von Mengede und der Aemilia Antonetta von Rump, Tochter des Christoph Albert von Rump(ff), in das adelige Stift Rellinghausen, obgleich der Erzbischofvon Köln ihnen dort eine Präbende oder ein Kanonikat zugewiesen hat. Damit verstoßen die Beklagten gegen das RKG-Urteil vom 30. Okt. 1685, wodurch der Stand der gemeinen Erbmänner des Stifts Münster als Rittermäßige von altem Adel anerkannt und ihnen die Qualifikation zum Landtag, zu den Stiften und Kollegien zugesprochen worden ist.