Landratsamt und Kreiskommunalverwaltung Naumburg (Bestand)
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C 50 Naumburg (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.06. Regierung Merseburg und nachgeordnete Behörden >> 02.06.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Merseburg
1724 - 1938
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter 02.06.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Merseburg. Kreisgeschichte: Bei der Neuorganisation der Verwaltung im Jahre 1816 sah man zunächst von der Einbeziehungder Stadt Naumburg in einen Landkreis ab. Es wurde vielmehr ein besonderer Stadtkreis Naumburg gebildet, der außer der Stadt Naumburg, der Domfreiheit und den Vorstädten die Dörfer Grochlitz und Schönburg vom Amt Naumburg sowie Altenburg und die Pfortenhöfe vom Amt Pforta und Wethau vom Amt Weißenfels umfasste. Dieser Stadtkreis bestand jedoch nicht lange. Mit Beginn des Jahres 1818 wurde er mit einem Teil des 1816 gebildeten Kreises Weißenfels zu dem neuen Landkreis Naumburg vereinigt. Dieser setzte sich aus dem überwiegenden Teil der ehemaligen kursächsischen Ämter Naumburg und Pforta, aus dem an Preußen abgetretenen Teil der Tautenburger Amtsdörfer sowie einzelnen Orten der Ämer Eckartsberga und Weißenfels (Lengefeld und Wethau) zusammen und bestand somit ganz aus 1815 an Preußen abgetretenen sächsischen Gebietsteilen. Im Jahre 1878 erhielt der Kreis Naumburg die bis dahin zum Kreis Weißenfels gehörenden Gemeinden Gieckau, Pohlitz, Rathewitz und Scheiplitz.
Im Jahre 1914 schied die Stadt Naumburg aus dem Kreisverband aus und bildete nun wieder einen eigenen Stadtkreis. Der Landkreis Naumburg, der zunächst noch bestehen blieb, wurde 1932 aufgelöst und mit dem Kreis Weißenfels vereinigt. Bis auf geringfügige Grenzänderungen zwischen dem Stadtkreis Naumburg und dem Kreis Weißenfels im Jahre 1936 blieb das Kreisgebiet bis 1950 unverändert. Bei der Kreisreform vom Juni 1950 wurde der Stadtkreis Naumburg erneut aufgelöst und in den Landkreis Weißenfels eingegliedert.
Bestandsinformationen: Die Akten des Landratsamtes und der Kreisverwaltung Naumburg sind nur zu einem relativ geringen Teil erhalten. Sie wurden in einer Reihe von Ablieferungen der Landratsämter Naumburg und Weißenfels sowie der Kreisarchive Naumburg und Weißenfels in den Jahren 1876, 1938, 1958, 1963 und 1966 in das Staatsarchiv Magdeburg übernommen. Die Vereinigung und Neuordnung des Gesamtbestandes erfolgte im Jahre 1966. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Jahre 1994 in das hiesige Archiv.
Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter 02.06.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Merseburg. Kreisgeschichte: Bei der Neuorganisation der Verwaltung im Jahre 1816 sah man zunächst von der Einbeziehungder Stadt Naumburg in einen Landkreis ab. Es wurde vielmehr ein besonderer Stadtkreis Naumburg gebildet, der außer der Stadt Naumburg, der Domfreiheit und den Vorstädten die Dörfer Grochlitz und Schönburg vom Amt Naumburg sowie Altenburg und die Pfortenhöfe vom Amt Pforta und Wethau vom Amt Weißenfels umfasste. Dieser Stadtkreis bestand jedoch nicht lange. Mit Beginn des Jahres 1818 wurde er mit einem Teil des 1816 gebildeten Kreises Weißenfels zu dem neuen Landkreis Naumburg vereinigt. Dieser setzte sich aus dem überwiegenden Teil der ehemaligen kursächsischen Ämter Naumburg und Pforta, aus dem an Preußen abgetretenen Teil der Tautenburger Amtsdörfer sowie einzelnen Orten der Ämer Eckartsberga und Weißenfels (Lengefeld und Wethau) zusammen und bestand somit ganz aus 1815 an Preußen abgetretenen sächsischen Gebietsteilen. Im Jahre 1878 erhielt der Kreis Naumburg die bis dahin zum Kreis Weißenfels gehörenden Gemeinden Gieckau, Pohlitz, Rathewitz und Scheiplitz.
Im Jahre 1914 schied die Stadt Naumburg aus dem Kreisverband aus und bildete nun wieder einen eigenen Stadtkreis. Der Landkreis Naumburg, der zunächst noch bestehen blieb, wurde 1932 aufgelöst und mit dem Kreis Weißenfels vereinigt. Bis auf geringfügige Grenzänderungen zwischen dem Stadtkreis Naumburg und dem Kreis Weißenfels im Jahre 1936 blieb das Kreisgebiet bis 1950 unverändert. Bei der Kreisreform vom Juni 1950 wurde der Stadtkreis Naumburg erneut aufgelöst und in den Landkreis Weißenfels eingegliedert.
Bestandsinformationen: Die Akten des Landratsamtes und der Kreisverwaltung Naumburg sind nur zu einem relativ geringen Teil erhalten. Sie wurden in einer Reihe von Ablieferungen der Landratsämter Naumburg und Weißenfels sowie der Kreisarchive Naumburg und Weißenfels in den Jahren 1876, 1938, 1958, 1963 und 1966 in das Staatsarchiv Magdeburg übernommen. Die Vereinigung und Neuordnung des Gesamtbestandes erfolgte im Jahre 1966. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Jahre 1994 in das hiesige Archiv.
Laufmeter: 18
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST
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- 02.06.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Merseburg (Archival tectonics)
- Landratsamt und Kreiskommunalverwaltung Naumburg (Archival holding)