So bunt, so glänzend - Aluminium im Essen kann die Gesundheit gefährden
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/018 R070002/103
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/018 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2007
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2007 >> Januar
18. Januar 2007
Eigentlich ist Aluminium ein Gefahrstoff. Doch in veränderter Form lässt es Lebensmittel glänzen und viele Süßigkeiten schön bunt aussehen. Und längst steckt das Gift auch in mancher Schokolade. Experten wie Prof. Konrad Beyreuther aus Heidelberg warnen, dass Aluminium sich als Zellgift im Gehirn absetzen kann und dort Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson beschleunigt. In Einzelfällen könnte es bei Kindern zu Lernstörungen führen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Grenzwert für Aluminium, also die Höchstmenge, die wir pro Woche zu uns nehmen sollten, drastisch gesenkt. Wie viel Aluminium wir täglich essen, wurde bisher allerdings noch nicht untersucht. Die Süßwarenindustrie gibt bisher nur die Namen der Zusatzstoffe an, nicht aber deren Menge in den Lebensmitteln.
0:06:10; 0'06
Audio-Visuelle Medien
Erbrath, Torben
Rohse, Hartmut
Gift
Krankheit: Alzheimer
Lebensmittel
Rohstoff: Aluminium
Schokolade - Pralinen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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