Der Generalvikar des Erzbischofs Johannes von Lundt, Konstanz und Roßhilden beauftragt (den Dekan?), den Priester Georgius Schroff, der auf die Pfarrkirche in Magenbuch instituiert ist, aber nicht selbst zur Leistung des Treueides vor dem Generalvikar erscheinen kann, darauf zu verpflichten, daß er in der Einheit der hl. Kirche bleiben, die lutherische Häresie und andere Häresien nach Kräften bekämpfen, dem Bischof von Konstanz, dessen Vikar und Offizial treu und gehorsam sein, der Kirche nichts entfremden, entfremdetes Gut wieder herbeischaffen, von der Investitur erst nach Verlauf der Frist Gebrauch machen und keine Funktionen ausüben wolle, bevor er in die possessio corporalis eingeführt sei

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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