Lehenrevers des Kraft von Rinderbach, Bürger zu Schwäbisch Hall, gegen Abt Johann I. von Ellwangen über ein Drittel des Zehnten zu Oberscheffach, ein Drittel des Zehnten zu Sulzdorf, zwei Drittel zu Jagstrot, Sperberseck und auf Hohensteiner Mark, ein Achtel des Zehnten aus dem halben Hof zu Wüstenzimmern nebst einem Wiesflecklein daselbst und zwei Drittel des Zehnten auf der Mühle Neunbronn

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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