Oldenburgische Hafenanstalten (Bestand)
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NLA OL, Rep 686
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.2 Bau / Wasser / Verkehr
1847-2001
Enthält: Hafenanstalt Hooksiel 1829-1974 (42); Hafenanstalt Varel 1851-1977 (58); Hafenkasse Varel 1859-1956 (20); Hafenanstalt Fedderwardersiel 1852-1954 (31); Hafenanstalt Nordenham, Dienststellenverwaltung/Hafenmeisterei 1852-1975 (13); An- und Abmusterungen sowie Seefahrtbücher Nordenham 1897-2001 (94); Hafenverwaltung Nordenham 1882-1969 (36); Hafenanstalt Großensiel 1867-1985 (25); Hafenanstalt Dedesdorf 1862-1971 (11); Hafenanstalt Strohausersiel 1877-1974 (15); Hafenanstalt Elsfleth, allgemeine Hafensachen 1858-1985 (18); Elsflether Hafenkasse 1889-1949 (30); Hafenanstalt Ochtum 1847-1979 (22).
Beschreibung: Rep 686 Oldenburgische Hafenanstalten
Zeit: 1829-2001
Geschichte des Bestandsbildners: Schon vor dem zunächst sehr zögerlichen Hafenbau in Brake gab es entlang der Weser immer wieder kleine Anlegestellen, die für die Kahnschifffahrt wichtig waren. Von einem Hafenbetrieb dieser Anlegestellen kann aber kaum gesprochen werden, vielmehr waren die Strandvögte der so genannten Wasservogteien die Ansprechpartner der Vogteiverwaltungen an Weser, Nordsee und Jade in dieser Frühphase der gewerblichen Seefahrt. Die Weserschifffahrt insgesamt stand seit dem Mittelalter unter dem Einfluss der mächtigen Hansestadt Bremen. Gleichwohl war der Ort Elsfleth nach der Einrichtung des oldenburgischen Weserzolls im 17. Jahrhundert mit der Zollfregatte und der Zollbehörde von Bedeutung, denn der Weserarm, der sich nach dem Untergang des Dorfes Mansfleth im 15. Jahrhundert durch Sturmfluten gebildet hatte, gab Elsfleth am ehesten die Möglichkeit, einen gewissen Kahnschifferbetrieb auf der Weser zu betreiben. Während der Hafen in Brake noch im Entstehen war, verfügte Elsfleth in der Mitte des 19. Jahrhunderts über rund 20 Reedereien, die rund 100 Schiffe umfassten. Damit war Elsfleth zu jener Zeit der führende Weserhafen des Herzogtums Oldenburg, dessen Bedeutung durch die Ansiedlung der Navigationsschule ab 1831/32 und der Heringsfischerei rasch zunahm.
Doch auch andere Orte entwickelten sich bald zu Hafenstädten, so zunächst Brake, welches später auch Auswandererhafen wurde, und dann ab Mitte des 19. Jahrhunderts auch Großensiel und vor allem Nordenham, dessen Stadt- und Hafengründung mit dem Wirken des Kaufmanns Wilhelm Müller, der durch Viehexporte nach England sehr erfolgreich war, in enger Beziehung stand. Ihm gelang es auch, den Norddeutschen Lloyd nach Nordenham zu locken, was zu einem weiteren Hafenausbau führte. Daneben siedelte sich in der Nähe der Häfen rasch auch Industrie an, die die Weserhäfen nutzen konnte. Andere Hafenstellen blieben ohne weitere Bedeutung, hatten eher nur einen Löschplatz mit einigen Dalben zum Festmachen der Schiffe.
Geschichte des Bestandsbildners: Um das fiskalische Interesse des Oldenburger Staates besser zu berücksichtigen und auch Schifffahrtsinteressen wahren zu können, wurden in allen kleinen und überwiegend noch im Entstehen begriffenen Häfen bzw. kleinen Anlegestellen ab 1814 Hafenanstalten mit einem Hafenmeister eingerichtet, die innerhalb der Organisation der Amtsverwaltungen tätig wurden. Mit dem Regulativ von 1852 über die Hafenanstalten Brake, Elsfleth, Großensiel, Fedderwardersiel, Hooksiel und Ellenserdammersiel war die Tätigkeit und die Entlohnung des Hafenmeisters auf eine verwaltungsrechtliche Basis gestellt, ihre Abhängigkeit von der Amtsverwaltung blieb jedoch bestehen (Rep 685 BRA, Best. 240-12 Nr. 151). In der gleichen Situation verharrte der jeweilige, die seemännische An- und Abmusterung überwachende Wasserschout, der bei den kleinen Häfen oft noch andere Funktionen hatte. Mit den Bekanntmachungen des Staatsministeriums über die Nutzung der oldenburgischen Häfen und einer entsprechenden Gebührenordnung 1874 (Oldenburgische Gesetzessammlung, Bd. 23 (1874): Brake, S. 255 ff., 313 ff.; Großensiel, S. 271; Fedderwardersiel, S. 277 ff.; Varel, S. 285 ff.; Ellenserdammersiel, S. 295 ff.; Hooksiel, S. 303 ff.; Bardenfleth, S. 313 ff.; Dedesdorf, S. 317 ff.; Horumersiel, S. 321; Mariensiel, S. 329; Burhaversiel, S. 337 ff.; Elsfleth, S. 343 ff.) wurden die Häfen zu Hafenanstalten, die im Sinne eines staatlich-gewerblichen Betriebes geführt wurden. Die kleinen (Siel-)Häfen wurden zwischen ca. 1974 und 1984 als staatliche Ämter geschlossen: Varel wurde 1977 aufgegeben und ging an die Interessengemeinschaft Vareler Hafen über, die im Wesentlichen den Freizeitwert im Blick hat. Der Hafen Ochtum wurde 1974/75 verpachtet, Strohausersiel 1974/75 und Dedesdorf 1983 geschlossen. Selbst die Hafenverwaltung in Nordenham wurde im Jahre 2000 geschlossen und deren Aufgaben von Brake übernommen. Das Hafenamt Brake selbst wurde zum 1.1.2002 zu einer Nebenstelle des Hafenamts Wilhelmshaven herabgestuft. Zum 1.1.2005 wurden alle niedersächsischen Hafenämter privatisiert und wegen der Haftung in die Niedersächsische Hafengesellschaft mbH umgewandelt, gleichzeitig aber der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG zugelegt.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Beschreibung: Rep 686 Oldenburgische Hafenanstalten
Zeit: 1829-2001
Geschichte des Bestandsbildners: Schon vor dem zunächst sehr zögerlichen Hafenbau in Brake gab es entlang der Weser immer wieder kleine Anlegestellen, die für die Kahnschifffahrt wichtig waren. Von einem Hafenbetrieb dieser Anlegestellen kann aber kaum gesprochen werden, vielmehr waren die Strandvögte der so genannten Wasservogteien die Ansprechpartner der Vogteiverwaltungen an Weser, Nordsee und Jade in dieser Frühphase der gewerblichen Seefahrt. Die Weserschifffahrt insgesamt stand seit dem Mittelalter unter dem Einfluss der mächtigen Hansestadt Bremen. Gleichwohl war der Ort Elsfleth nach der Einrichtung des oldenburgischen Weserzolls im 17. Jahrhundert mit der Zollfregatte und der Zollbehörde von Bedeutung, denn der Weserarm, der sich nach dem Untergang des Dorfes Mansfleth im 15. Jahrhundert durch Sturmfluten gebildet hatte, gab Elsfleth am ehesten die Möglichkeit, einen gewissen Kahnschifferbetrieb auf der Weser zu betreiben. Während der Hafen in Brake noch im Entstehen war, verfügte Elsfleth in der Mitte des 19. Jahrhunderts über rund 20 Reedereien, die rund 100 Schiffe umfassten. Damit war Elsfleth zu jener Zeit der führende Weserhafen des Herzogtums Oldenburg, dessen Bedeutung durch die Ansiedlung der Navigationsschule ab 1831/32 und der Heringsfischerei rasch zunahm.
Doch auch andere Orte entwickelten sich bald zu Hafenstädten, so zunächst Brake, welches später auch Auswandererhafen wurde, und dann ab Mitte des 19. Jahrhunderts auch Großensiel und vor allem Nordenham, dessen Stadt- und Hafengründung mit dem Wirken des Kaufmanns Wilhelm Müller, der durch Viehexporte nach England sehr erfolgreich war, in enger Beziehung stand. Ihm gelang es auch, den Norddeutschen Lloyd nach Nordenham zu locken, was zu einem weiteren Hafenausbau führte. Daneben siedelte sich in der Nähe der Häfen rasch auch Industrie an, die die Weserhäfen nutzen konnte. Andere Hafenstellen blieben ohne weitere Bedeutung, hatten eher nur einen Löschplatz mit einigen Dalben zum Festmachen der Schiffe.
Geschichte des Bestandsbildners: Um das fiskalische Interesse des Oldenburger Staates besser zu berücksichtigen und auch Schifffahrtsinteressen wahren zu können, wurden in allen kleinen und überwiegend noch im Entstehen begriffenen Häfen bzw. kleinen Anlegestellen ab 1814 Hafenanstalten mit einem Hafenmeister eingerichtet, die innerhalb der Organisation der Amtsverwaltungen tätig wurden. Mit dem Regulativ von 1852 über die Hafenanstalten Brake, Elsfleth, Großensiel, Fedderwardersiel, Hooksiel und Ellenserdammersiel war die Tätigkeit und die Entlohnung des Hafenmeisters auf eine verwaltungsrechtliche Basis gestellt, ihre Abhängigkeit von der Amtsverwaltung blieb jedoch bestehen (Rep 685 BRA, Best. 240-12 Nr. 151). In der gleichen Situation verharrte der jeweilige, die seemännische An- und Abmusterung überwachende Wasserschout, der bei den kleinen Häfen oft noch andere Funktionen hatte. Mit den Bekanntmachungen des Staatsministeriums über die Nutzung der oldenburgischen Häfen und einer entsprechenden Gebührenordnung 1874 (Oldenburgische Gesetzessammlung, Bd. 23 (1874): Brake, S. 255 ff., 313 ff.; Großensiel, S. 271; Fedderwardersiel, S. 277 ff.; Varel, S. 285 ff.; Ellenserdammersiel, S. 295 ff.; Hooksiel, S. 303 ff.; Bardenfleth, S. 313 ff.; Dedesdorf, S. 317 ff.; Horumersiel, S. 321; Mariensiel, S. 329; Burhaversiel, S. 337 ff.; Elsfleth, S. 343 ff.) wurden die Häfen zu Hafenanstalten, die im Sinne eines staatlich-gewerblichen Betriebes geführt wurden. Die kleinen (Siel-)Häfen wurden zwischen ca. 1974 und 1984 als staatliche Ämter geschlossen: Varel wurde 1977 aufgegeben und ging an die Interessengemeinschaft Vareler Hafen über, die im Wesentlichen den Freizeitwert im Blick hat. Der Hafen Ochtum wurde 1974/75 verpachtet, Strohausersiel 1974/75 und Dedesdorf 1983 geschlossen. Selbst die Hafenverwaltung in Nordenham wurde im Jahre 2000 geschlossen und deren Aufgaben von Brake übernommen. Das Hafenamt Brake selbst wurde zum 1.1.2002 zu einer Nebenstelle des Hafenamts Wilhelmshaven herabgestuft. Zum 1.1.2005 wurden alle niedersächsischen Hafenämter privatisiert und wegen der Haftung in die Niedersächsische Hafengesellschaft mbH umgewandelt, gleichzeitig aber der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG zugelegt.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
12,6; 415 Verzeichnungseinheiten (Stand Februar 2013)
Bestand
Literatur: Hans Schauberger, Schiffahrts- und Ausbauprobleme der Unterweser, der unteren Hunte und des Küstenkanals, in: Oldenburger Jahrbuch 65 (1970), S. 105-123; Stefan Hartmann, Studien zur oldenburgischen Seeschiffahrt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in: Hansische Geschichtsblätter 94 (1976), S. 38-80; Albecht Eckhardt (u.a.), Brake. Geschichte der Seehafenstadt an der Unterweser, Oldenburg 1981; Klaus Lampe, Wirtschaft und Verkehr im Landesteil Oldenburg von 1800 bis 1945, in: Albrecht Eckhardt/Heinrich Schmidt (Hg.), Geschichte des Landes Oldenburg, 4. Aufl. Oldenburg 1993, S. 709 ff.; Wolfgang Günther/Hermann Haiduck (u.a.), Nordenham. Die Geschichte einer Stadt, Oldenburg 1993; Wilhelm Janssen/Willy Hinck, Der Vareler Hafen. Entstehungsgeschichte des Hafens mit Berichten und Bildern, Oldenburg 1993; Wilhelm Niggemann, Fedderwardersiel, Nordenham 1998.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ