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Verordnung: Da in den neu erworbenen Landesteilen das Polizei- und Feldstrafgesetz in Wirksamkeit getreten ist, sind auch die Ministerialausschreiben vom 1. Juli 1856 Nr. 61 und vom 24. Januar 1866 Nr. 3 in Anwendung zu bringen
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Verordnung: Da in den neu erworbenen Landesteilen das Polizei- und Feldstrafgesetz in Wirksamkeit getreten ist, sind auch die Ministerialausschreiben vom 1. Juli 1856 Nr. 61 und vom 24. Januar 1866 Nr. 3 in Anwendung zu bringen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.5 Strafrechtspflege, Peinliche Prozesse, Folter, Hinrichtungen
Darmstadt, 1868 Juli 28
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