Baden-Württemberg: Finanzminister Robert Gleichauf legt 2. Nachtragshaushalt 1972 vor. Nettokreditaufnahme von 700 Millionen DM Grenze für Verschuldung im Jahr 1973
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D721042/103
6026883
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1972 >> Oktober
28.10.1972
Bericht / (9'22)
Eingeblendet (O-Ton) Robert Gleichauf, CDU, Finanzminister von Baden-Württemberg, Ausschnitte aus "kleiner Etatrede": ab 01'32: Einnahmen und Ausgaben in Zahlen / Zuwachsrate von 10,4 Prozent zu 1971: Im Vergleich zu den anderen Ländern unterdurchschnittlich / (0'47) ab 03'08: Verschiebung der Einbringung des Etats auf einen Termin nach der Bundestagswahl / Umrisse des Etatentwurfs in Zahlen: Nettokreditaufnahme 700 Millionen DM, Personalausgaben, "sächliche" Aufgaben und solche zur Erhaltung des Verwaltungsbetriebes, Summe, Ausgabevolumen, Abzüge / (3'12) ab 07'01: Kumulierende Kreditbelastungen: Bedenkenswert, wenn es um Aufgabenbewältigung durch weiter erhöhte Kreditaufnahme geht / (0'52) ab 08'16: Baden-Württemberg und Stabilität: "In Berlin macht man die Gesetze, in Bayern werden sie gelesen, in Württemberg und Baden führt man sie getreulich aus" / Ist das heute noch so? - Baden-Württemberg steht jedenfalls via Landesregierung und Landtag auch heute noch für stabilitätsorientierte, solide Finanz- und Haushaltspolitik / (1'03)
Musik / (3'11)
Eingeblendet (O-Ton) Robert Gleichauf, CDU, Finanzminister von Baden-Württemberg, Ausschnitte aus "kleiner Etatrede": ab 01'32: Einnahmen und Ausgaben in Zahlen / Zuwachsrate von 10,4 Prozent zu 1971: Im Vergleich zu den anderen Ländern unterdurchschnittlich / (0'47) ab 03'08: Verschiebung der Einbringung des Etats auf einen Termin nach der Bundestagswahl / Umrisse des Etatentwurfs in Zahlen: Nettokreditaufnahme 700 Millionen DM, Personalausgaben, "sächliche" Aufgaben und solche zur Erhaltung des Verwaltungsbetriebes, Summe, Ausgabevolumen, Abzüge / (3'12) ab 07'01: Kumulierende Kreditbelastungen: Bedenkenswert, wenn es um Aufgabenbewältigung durch weiter erhöhte Kreditaufnahme geht / (0'52) ab 08'16: Baden-Württemberg und Stabilität: "In Berlin macht man die Gesetze, in Bayern werden sie gelesen, in Württemberg und Baden führt man sie getreulich aus" / Ist das heute noch so? - Baden-Württemberg steht jedenfalls via Landesregierung und Landtag auch heute noch für stabilitätsorientierte, solide Finanz- und Haushaltspolitik / (1'03)
Musik / (3'11)
0:13:00; 0'13
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Kaspar, Siegfried
Baden-Württemberg; Finanzminister
Baden-Württemberg; Haushalt 1972: Nachtrag
Baden-Württemberg; Haushalt 1973
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ