Bischof Rudolf von Würzburg bekundet, dass Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt] die Stadt Darmstadt sowie Bessungen, Klappach und Eschollbrü...
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5593
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 2 Regesten-Nrn. nach Demandt
1470 Oktober 1
Ausfertigung Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Schublade 31, 9 - weitgehend vermodert. Nur noch mit dem Siegel des Bischofs; Eine zweite Ausfertigung Staatsarchiv Marburg Schubl. 55, 4, stark moderbeschädigt Siegel ab;Kopie (16. Jh.) Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12 fol. 73 v.; Inseriert in den Revers Landgraf Heinrichs in Kopie des 16. Jh. Staatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171 C 820 fol. 423.; Ziegenhainer Repertorium I fol. 266 und III fol. 148v.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben am montag nach sant Michelstag 1470.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Rudolf von Würzburg bekundet, dass Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt] die Stadt Darmstadt sowie Bessungen, Klappach und Eschollbrücken vom Würzburger Stift zu Lehen trägt, die als Eigentum des Stiftes heimfallen würden, wenn Graf Philipp verstorben ist, da er keine männlichen, leiblichen, mannlehnsfähigen Erben hat. Da jedoch die Tochter Graf Philipps mit Landgraf Heinrich von Hessen vermählt ist und Graf Philipp den Landgrafen in diese Lehen eingesetzt hat, belehnt Bischof Rudolf den Landgrafen zu Nutzen und Förderung des Würzburger Stiftes mit den genannten Lehen. Lehnsverpflichtung Landgraf Heinrichs. Falls auch Heinrich ohne männliche, leibliche, mannlehnsfähige Erben stirbt, erhält das Würzburger Stift das Recht, diese Lehen von den Erben des Landgrafen mit halbjährlicher Kündigung für 10.000 Gulden Frankfurter Währung in Frankfurt am 22. Februar eines jeden Jahres einzulösen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers und des Stiftskapitels
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5593; Wettermann, Wetteravia Urkundenbuch S. 24
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Rudolf von Würzburg bekundet, dass Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt] die Stadt Darmstadt sowie Bessungen, Klappach und Eschollbrücken vom Würzburger Stift zu Lehen trägt, die als Eigentum des Stiftes heimfallen würden, wenn Graf Philipp verstorben ist, da er keine männlichen, leiblichen, mannlehnsfähigen Erben hat. Da jedoch die Tochter Graf Philipps mit Landgraf Heinrich von Hessen vermählt ist und Graf Philipp den Landgrafen in diese Lehen eingesetzt hat, belehnt Bischof Rudolf den Landgrafen zu Nutzen und Förderung des Würzburger Stiftes mit den genannten Lehen. Lehnsverpflichtung Landgraf Heinrichs. Falls auch Heinrich ohne männliche, leibliche, mannlehnsfähige Erben stirbt, erhält das Würzburger Stift das Recht, diese Lehen von den Erben des Landgrafen mit halbjährlicher Kündigung für 10.000 Gulden Frankfurter Währung in Frankfurt am 22. Februar eines jeden Jahres einzulösen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers und des Stiftskapitels
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5593; Wettermann, Wetteravia Urkundenbuch S. 24
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ