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Hans Lenntzin von Schopfloch, wegen ungenannter Vergehen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, und schwört U. Er setzt seinen Vater zum Bürgen, der im Fall der Übertretung der U. auf Anforderung mit 50 lb h für ihn haftet. Bürge: Hans Lenntzin von Schopfloch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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