Johann Tzeuwelgin, Propst von Sankt Andreas in Köln und Generaleinnehmer des Apostolischen Stuhls, quittiert dem (nicht genannten) Hamborner Abt und Visitator des Prämonstratenser-Ordens über acht rheinische Gulden, welche Wilhelm Valentini, der Syndikus des Klosters Hamborn, überbracht hat und zu dessen Zahlung der Orden aufgrund seiner Exemtionsprivilegien gegenüber dem Apostolischen Stuhl verpflichtet ist. Der Hamborner Abt Heinrich Rinsche fügt als Vermerk hinzu, dass er außer den besagten acht rheinischen Gulden seitens des Generalkapitels zusätzlich noch einen rheinischen Gulden an Siegelgebühr und Botenlohn entrichtet habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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