Seniorat I und Linienseniorat (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 25
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Gemeinschaftliche Archive des Gesamthauses Hohenlohe >> Hausseniorat
1577-1810
Inhalt und Bewertung
Der Bestand vereint Unterlagen des Hausseniorates (Gesamthaus Hohenlohe) mit Unterlagen des Neuensteiner Linienseniorates. Eine durchgängige Trennung zu beiden Provenienzen ist nicht mehr möglich. Im 18. Jh. erhielt das Neuensteiner Linienseniorat Funktionen des Hausseniorates für die evangelische Linie, als das Hausseniorat von der katholischen waldenburgischen Linie wahrgenommen wurde. Wegen der konfessionellen Streitigkeiten und der Erhebung der Waldenburger Linie in der Fürstenstand wurde ein gemeinsamer Senior lange Zeit nicht anerkannt.
Gliederung: 1. Angelegenheiten des Gesamthauses; 2. Angelegenheiten der Neuensteiner Linie; 3. Religionsdifferenzen zwischen der Neuensteiner und der Waldenburger Linie; 4. Sonstige Differenzen zwischen der Neuensteiner und der Waldenburger Linie. 5. Rechtsstreitigkeiten Dritter; 6. Sonstige Seniorats- bzw. Liniensenioratsangelegenheiten; 7. Einzelschriftstücke (chronologische Serie).
1. Zur Geschichte des Seniorats im 18. Jahrhundert: Die seit 1511 im Haus Hohenlohe nachweisbare Senioratsverfassung, wonach der älteste regierende Graf die Lehen zu empfangen und zu vergeben hatte, wurde im Lehenadministrationsrezess von 1703 neu formuliert und bekräftigt. Zugleich wurde die Funktion eines "Seniors des Hauses Hohenlohe und desselben Lehensherrlichkeiten Administrators" institutionalisiert. Als nach dem Tod des Seniors Albrecht Wolfgang von Hohenlohe-Langenburg 1715 mit Graf Philipp Ernst von Hohenlohe-Schillingsfürst erstmals ein Katholik das Hausseniorat übernahm, vereinbarten alle Häuser 1715 die Schaffung der Funktion eines Evangelischen Seniors mit spezieller Zuständigkeit für die evangelischen Kirchen- und Religionsangelegenheiten. Durch das Erlöschen des Hauses Hohenlohe-Pfedelbach 1728, des letzten evangelischen Stammesteils der Waldenburger Linie, wandelte sich das Evangelische Seniorat faktisch zum Neuensteiner Linienseniorat. Die über Jahrhunderte funktionierende Senioratsverfassung geriet in der Mitte des 18. Jahrhunderts in eine schwere Krise. Im Zusammenhang mit dem Osterstreit und der Erhebung in den Fürstenstand 1744 bestritten die Waldenburger Fürsten jede Verbindung mit der Neuensteiner Linie und erkannten keinen gemeinsamen Senior mehr an. Sie strebten darüber hinaus eine völlige Loslösung ihrer Besitzungen und Rechte aus der bis dahin als unveräußerliches Fideikommiss betrachteten Grafschaft an. Nach jahrzehntelangen kostspieligen Prozessen mit der Neuensteiner Linie gaben die Waldenburger vermutlich infolge finanzieller Erschöpfung auf. Ein Hausrezess vom 12. Juni 1782 stellte die alte Hausverfassung im Sinne des Erbvereins von 1511, des Hauptteilungsrezesses von 1553 und der Lehenadministrationsnorm von 1703 wieder her. Die Senioren des Hauses nach 1703 waren: Graf Albrecht Wolfgang von Hohenlohe-Langenburg 1702-1715 Fürst Philipp Ernst zu Hohenlohe-Schillingsfürst 1715-1759 Fürst Johann Friedrich zu Hohenlohe-Oehringen 1759-1765 Fürst Philipp Heinrich zu Hohenlohe-Ingelfingen 1765-1781 Fürst Heinrich August zu Hohenlohe-Ingelfingen 1781-1796 Fürst Ludwig Friedrich Karl zu Hohenlohe-Oehringen 1796-1805 Evangelische Senioren 1715-1759 waren: Graf Christian Kraft von Hohenlohe-Ingelfingen 1715-1743 Graf Karl Ludwig von Hohenlohe-Weikersheim 1743-1756 Graf Johann Friedrich von Hohenlohe-Oehringen 1756-1759 (danach Haussenior). Zur Erledigung der laufenden Senioratsgeschäfte stand dem jeweiligen Senior seine Kanzlei als Senioratskanzlei zur Verfügung. Um 1744 stieg infolge der Hausdifferenzen zwischen der Neuensteiner und der Waldenburger Linie und der daraus resultierenden Reichshofratsprozesse der Geschäftsumfang der Senioratskanzlei massiv an. Die Zunahme erforderte die Verstärkung des Kanzleipersonals durch versierte Juristen, die die Dienstbezeichnung "Hof- und Senioratsrat" erhielten. Die Berichte, Korrespondenzen und Handakten der Senioratsräte Heinrich Gottlieb Ephraim Fischer 1743 bis 1768, Christian Hiskias Heinrich Fischer 1760 bis 1764, Heinrich Ludwig Breyer 1765 bis 1783 und Johann Friedrich Krauß 1769 bis 1819 bilden neben den Berichten der Vertreter der Neuensteiner Linie in Wien und Regensburg den Kern des vorliegenden Bestands. Die Anerkennung der Institution des Hausseniorats durch die Waldenburger Linie im Friedenschluss mit der Neuensteiner Linie 1782 verschaffte dem Senior wieder die Kompetenzen, die er vor Ausbruch der Hausstreitigkeiten hatte: Empfang und Vergabe der Lehen, Entgegennahme des Erbeinigungseids und ein allgemeiner Ehrenvorrang vor den übrigen, d. h. jüngeren hohenlohischen Fürsten.
2. Zur Geschichte des Bestands und zur Verzeichnung: Mit dem Friedenschluss zwischen den beiden Hauptlinien 1782 hatte ein Großteil des umfangreichen, durch Handakten von Beamten und Prozessbevollmächtigten angereicherten Aktenmaterials seine Bedeutung für die Senioratsverwaltung verloren. Als mit dem Ende der über dreißigjährigen Ingelfinger Seniorate die wiederhergestellten Funktionen eines Seniors und Linienseniors 1796 auf Fürst Ludwig Friedrich Karl zu Hohenlohe-Oehringen übergingen, erfolgte - soweit erkennbar - erstmals eine Verzeichnung des seit 1715 angefallenen Seniorats- bzw. Liniensenioratsschriftguts durch den später nach Öhringen versetzten Ingelfinger Regierungsregistrator Albrecht Wolfgang Müller. Er trennte die Neuensteiner Liniensenioratsakten von den Akten des Hausseniorats. Über beide Registraturen legte er Repertorien an. Das Repertorium über die Haussenioratsregistratur erfasste allerdings nur noch die Ende des 18. Jahrhunderts für die Senioratsregierung relevanten Materien: Reichssachen, Kreissachen, Passiv- und Aktivlehen sowie Kupferschmiedzunft. Durch die Mediatisierung Hohenlohes 1806 hatte auch dieses Schriftgut nur noch historischen Wert. Es wurde folgerichtig auch nicht mehr an den neuen Senior Fürst Christian Friedrich Karl zu Hohenlohe-Kirchberg extradiert, sondern gelangte zusammen mit den älteren, von Müller nicht verzeichneten Senioratsakten als Depositum in das Schloss Künzelsau. Im Zuge des Verkaufs des Schlosses Künzelsau an den Staat 1871 wurde das Senioratsarchiv nach einer Zwischenstation im Schloss Neuenstein 1901 in das sogenannte Rechnungsarchiv im Fruchtkasten in Öhringen verlagert und von dort 1947 in das im Entstehen begriffene Hohenlohe-Zentralarchiv nach Neuenstein verbracht. Die von Müller separierten Neuensteiner Liniensenioratsakten (Repertorium im Partikulararchiv 122/3/12) vereinnahmte Adolf von Braun entgegen seiner Instruktion in das von ihm formierte Partikulararchiv Öhringen. Nach der Übernahme des Hohenlohe-Zentralarchivs durch die staatliche Archivverwaltung wurden die auf mehrere Teilarchive bzw. Bestände verteilten Senioratsakten zusammengesucht. Eine erste Verzeichnungsmaßnahme durch den Unterzeichneten in den 1970-iger Jahren wurde abgebrochen, als sich herausstellte, dass das bis dahin aufgefundene Schriftgut lediglich den Torso eines umfangreicheren Bestands darstellte. Im Zuge der weiteren Erschließung des Archivs konnten noch zahlreiche Faszikel einschlägiger Provenienz aufgefunden werden. Da weitere Neufunde nicht mehr zu erwarten waren, konnte abschließende Verzeichnung und Ordnung des Bestands durch den Unterzeichneten erfolgen. Der Bestand, der die Bezeichnung "GA 25 Seniorat und Linienseniorat" erhielt, umfasst in 18,6 lfd. m 457 Büschel. Er wurde 2004/2005 von W. Beutter geordnet. Bei seiner Benutzung ist insbesondere der Bestand Ga 85 Religionsdrucksachen zu berücksichtigen. Neuenstein, im Januar 2006 Beutter
457 Bü (18,60 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ