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Das Halsgericht zu Jestädt [Ortsteil der Gem. Meinhard, Werra-Meißner-Kr.] mit seinen Rechten als Mannlehen.
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A I u, von Boyneburgk-Honstein sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Boyneburg genandt von Hohenstein Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Bl-Bo >> Boyneburg, von >> 1750-1769
1762 August 19
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das Halsgericht zu Jestädt [Ortsteil der Gem. Meinhard, Werra-Meißner-Kr.] mit seinen Rechten als Mannlehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Wilhelm Heppe
Belehnte/r: Karl August von Boyneburg genannt von Hohenstein, Sohn des verstorbenen Levin Walrabe von Boyneburg genannt von Hohenstein, und sein Vetter Johann Karl Dietrich von Boyneburg genannt von Hohenstein