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Belehnung des Klosters Breitenau durch Landgraf Ludwig von Hessen.
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Spangenberg uff fritag nach unsers herren lichenam tage anno domini millesimo quadragentesimo septuagesimo primo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Ludwig von Hessen belehnt Dietmar Utershausen, Abt des Klosters Breitenau, und dessen Kloster mit dem Dorf Dorla einschließlich aller Rechte, Gerichte und Gebiete, wie Abt und Kloster es bisher nach Ausweis der Urkunden innegehabt haben. Der Landgraf belehnt Abt und Kloster außerdem mit dem Kirchlehen zu Neuenbrunslar einschließlich Vogtei und Zubehör in gleicher Weise, wie Gerlach und Voipel von Löwenstein und deren Eltern dieses Kirchlehen von den Eltern des Landgrafen und ihm selbst zu Lehen hatten und Kloster Breitenau aufgetragen haben. Unberührt hiervon bleibt das Lehngericht (mannenrecht) des Landgrafen.