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ROLMAN von dem BYLANDT und Frau JOHANNA, geb. v. WYLICH, Herr und Herrin zu Speldorf, sichern ihrem Schwager bzw. Bruder JOHANN CHRISTOPH v. WYLICH, Herrn zu GRIBBENVORST, GRONDSTEIN und LOTTUM, Schadloshaltung zu für den Fall, daß ihre Vereinbarung von 1600 Dezember 19 zu WISSEN wegen des rückständigen Brautschatzes der gen. JOHANNA angefochten werden sollte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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