Georg Württ, von Bingen gebürtig, derzeit zu Flerzheim (Fletzhaimb) (1) im Kölnischen Land wohnend und seßhaft, verkauft an Joseph Frickh, Bürger und Weber zu Bingen, für 47 Gulden in Münz Landeswährung (der Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet), deren Empfang er bestätigt, seine eigene Hälfte an einer Behausung daselbst (Anlieger: Georg Khüenlin; Jakob Schneider), daraus gehen das eine Jahr 2 Kreuzer und das andere Jahr 1/2 Henne, sonst ist die Behausung frei und eigen (1) Flerzheim, Kreis Bonn, NRW Dorsualvermerk: Vermerke über die weiteren Verkäufe dieser halben Behausung: Verkauf durch Joseph Frickh an Jörg Engel, 1657 durch Jörg Engel an Meister Michael Sauter, Schneider, für 115 Gulden, Zeugen: Joseph Frickh; M. Mathis Schneider, Schneider; Jerg Kimmen (?); Jung Jakob Schneider, 1689 Oktober 22 durch Sauters Witwe an Thomas Schneider, Bürger zu Bingen. Erwähnt wird die Witwe Maria Glass, 1694 Mai 3 durch Jakob Schneider von Sigmaringendorf an Balthasar Rebholtz zu Bingen für 80 Gulden
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Georg Württ, von Bingen gebürtig, derzeit zu Flerzheim (Fletzhaimb) (1) im Kölnischen Land wohnend und seßhaft, verkauft an Joseph Frickh, Bürger und Weber zu Bingen, für 47 Gulden in Münz Landeswährung (der Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet), deren Empfang er bestätigt, seine eigene Hälfte an einer Behausung daselbst (Anlieger: Georg Khüenlin; Jakob Schneider), daraus gehen das eine Jahr 2 Kreuzer und das andere Jahr 1/2 Henne, sonst ist die Behausung frei und eigen (1) Flerzheim, Kreis Bonn, NRW Dorsualvermerk: Vermerke über die weiteren Verkäufe dieser halben Behausung: Verkauf durch Joseph Frickh an Jörg Engel, 1657 durch Jörg Engel an Meister Michael Sauter, Schneider, für 115 Gulden, Zeugen: Joseph Frickh; M. Mathis Schneider, Schneider; Jerg Kimmen (?); Jung Jakob Schneider, 1689 Oktober 22 durch Sauters Witwe an Thomas Schneider, Bürger zu Bingen. Erwähnt wird die Witwe Maria Glass, 1694 Mai 3 durch Jakob Schneider von Sigmaringendorf an Balthasar Rebholtz zu Bingen für 80 Gulden
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Nr. 191
Repert. XVI, Bb Nr. 101, Kasten B, Fach 34
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Grafschaft Sigmaringen: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1651 Oktober 16
Urkunden
Zeugen: Andreas Rebholtz, gemeiner Herrschaften Schultheiß und Amtmann; Matheis Gerber; Matheis Danner; Georg Khüenlin, Glaser, zu Bingen; Jakob Schneider, Glaser, zu Bingen
Siegler: Johann Baptist Freiherr von und zu Hornstein, von Oberaichen und Zollinreutten
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Sekretsiegel; Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 2 Blatt
Siegler: Johann Baptist Freiherr von und zu Hornstein, von Oberaichen und Zollinreutten
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Sekretsiegel; Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 2 Blatt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:43 MESZ
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