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Verordnung: Mehrere Ämter und Gemeinden der Provinz Hessen haben um Erlass bzw. Ermäßigung der gewöhnlichen Steuern von 1814 nachgesucht. Dem Ersuchen wird stattgegeben, die angesetzten Zahlungsfristen sind von allen Justiz- und Rentbeamten genauestens zu beachten

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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