Verordnung: Mehrere Ämter und Gemeinden der Provinz Hessen haben um Erlass bzw. Ermäßigung der gewöhnlichen Steuern von 1814 nachgesucht. Dem Ersuchen wird stattgegeben, die angesetzten Zahlungsfristen sind von allen Justiz- und Rentbeamten genauestens zu beachten