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Die Grafen Albrecht v. Nassau-Saarbrücken und Konrad v. Solms-Münzenberg bekunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen den Grafen Ludwig v. Isenb...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 8 1571-1610
1580 März 24, Frankfurt
Ausf., Papier, 5 hinten aufgedr. St. mit USS
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Grafen Albrecht v. Nassau-Saarbrücken und Konrad v. Solms-Münzenberg bekunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen den Grafen Ludwig v. Isenburg-ßüdingen sowie Hans Georg und Otto v. Solms-Münzenberg wie folgt entschieden haben: Bis zu einer allgemeinen Deklaration auf dem Reichstag darf Graf Ludwig von den solmsischen Untertanen in seiner Obrinkeit keine Steuarn erheben- anders als die Solmser, die dieses Recht seit alters her hatten.