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Steuervergünstigungen für Vertriebene und Flüchtlinge.- Beendigung der Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen nach §§ 13 und 19 Bundesvertriebenengesetz
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Bundesministerium der Finanzen >> B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. IV Besitz- und Verkehrsteuern (S 0 bis S 7), G 1, FG, O 2 (Apl. 1967 - 1978, einschließlich Änderungen ab 1979 und Einbeziehung des Apl. 2002) >> S 2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer >> S 21 - S 24 Geltendes Recht >> S 210 Persönliche Steuerpflicht
Bundesministerium der Finanzen (BMF), 1947-
Aktenführende Organisationseinheit: IV B 1 (1963)