1.) Der halbe Zehnt zu Schrecksbach [Gem., Schwalm-Eder-Kr.] und Oberschrecksbach [Wüstung in der Gemarkung der Gem. Schrecksbach, Schwalm-Eder-Kr...
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Urk. 14, 12219
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Schwertzel, Nr. 6
A I u, von Schwertzell sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Schw >> Schwertzell, von >> 1760-1799
1769 Juni 10
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der halbe Zehnt zu Schrecksbach [Gem., Schwalm-Eder-Kr.] und Oberschrecksbach [Wüstung in der Gemarkung der Gem. Schrecksbach, Schwalm-Eder-Kr.] mit seinem Zubehör, wie den ganzen Zehnten die Familie von Hattenbach als Lehen besessen und die Hälfte davon Lorenz von Hattenbach mit Zustimmung des Lehnsherrn an den verstorbenen Johann Schwertzell kurz vor dessen Tod verkauft hatte.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig Georg Motz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig Georg Motz
Belehnte/r: Anstatt Bernhard und Georg Ludwig Wilhelm Schwertzell, der Söhne des verstorbenen Georg Schwertzell, deren Mutter Wilhelmine Dorothea Schwertzell, geborene von Hattenbach, und der Obervorsteher der adligen Stifter in Hessen, Adalbert von Rotzmann, als Vormünder
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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