Goswin v. Wischel, Rector zu Dunn, reversirt dem Grafen Adolf v. Cleve die lebenslängliche Verleihung eines Hauses zu Cleve, welches zur Burgkapelle gehört mit der Bedingung, daß die Nutznießung ihm nur so lange zusteht, als er seinen Wohnsitz in der Stadt Cleve habe. Gegeven in den Jaren ons heren dusent dryhondert drie ind negentich op Sente pantaleons Avende etc. Siegel ab. (Bleek).

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner