Kreisgerichtskommission Oranienbaum (Bestand)
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Z 245 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.06. Justizbehörden >> 03.04.06.02. Gerichte 1. Instanz
1812-1882
Findhilfsmittel: Findbuch 2014 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Nach der Vereinigung der Herzogtümer sind nach dem Gesetz vom 1. Juli 1864 und vom 4. August 1864 die Gerichtsbehörden des Landes und deren Kompetenzen neu organisiert worden. Das Herzogtum Anhalt wurde in fünf Kreisgerichtsbezirke aufgeteilt: Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt. Zum Kreisgericht Dessau gehörten die Kreisgerichtskommissionen Jeßnitz, Oranienbaum und Quellendorf. Jedem Kreisgericht steht innerhalb seines Gerichtssprengels die unbeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zu. Die bei den Kreisgerichtskommissionen angestellten Einzelrichter sind Mitglieder des Kreisgerichts, in dessen Sprengel ihr Bezirk liegt. Die vorgesetzte Dienstbehörde ist das Oberlandesgericht. Sie stehen jedoch unter Aufsicht des betreffenden Kreisgerichtsdirektors. Die Kreisgerichtskommission Oranienbaum ist zuständig für die Städte Oranienbaum und Wörlitz und die Dörfer Brandhorst, Gohrau, Griesen, Grünehof, Horstdorf, Kakau, Münsterberg, Rehsen, Riesigk, Rothehaus, Schönitz und Vockerode. Die Kreisgerichtskommission Oranienbaum hatte ihre Diensträume im Schloss Oranienbaum. Per Verordnung vom 24. März 1879 wurde anstelle der Kreisgerichtskommission das Amtsgericht Oranienbaum eingerichtet.
Registraturbildner: Nach der Vereinigung der Herzogtümer sind nach dem Gesetz vom 1. Juli 1864 und vom 4. August 1864 die Gerichtsbehörden des Landes und deren Kompetenzen neu organisiert worden. Das Herzogtum Anhalt wurde in fünf Kreisgerichtsbezirke aufgeteilt: Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt. Zum Kreisgericht Dessau gehörten die Kreisgerichtskommissionen Jeßnitz, Oranienbaum und Quellendorf. Jedem Kreisgericht steht innerhalb seines Gerichtssprengels die unbeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zu. Die bei den Kreisgerichtskommissionen angestellten Einzelrichter sind Mitglieder des Kreisgerichts, in dessen Sprengel ihr Bezirk liegt. Die vorgesetzte Dienstbehörde ist das Oberlandesgericht. Sie stehen jedoch unter Aufsicht des betreffenden Kreisgerichtsdirektors. Die Kreisgerichtskommission Oranienbaum ist zuständig für die Städte Oranienbaum und Wörlitz und die Dörfer Brandhorst, Gohrau, Griesen, Grünehof, Horstdorf, Kakau, Münsterberg, Rehsen, Riesigk, Rothehaus, Schönitz und Vockerode. Die Kreisgerichtskommission Oranienbaum hatte ihre Diensträume im Schloss Oranienbaum. Per Verordnung vom 24. März 1879 wurde anstelle der Kreisgerichtskommission das Amtsgericht Oranienbaum eingerichtet.
Laufmeter: 0.4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ