Search results
  • -9 of 439

Verordnung: Mit Missfallen wurde vernommen, dass die mit Verordnung vom 25. September angesetzten Geldwerthöhen der in Umlauf befindlichen Gold- und Silbermünzen nicht eingehalten werden. Diese Übertretungen sind strafbar und unbedingt zu unterlassen

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...