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Heinrich Heinckelin aus Sickingen, wegen nicht gen. strafbarer Handlungen zu Vaihingen gef., jedoch auf Fürbitten wieder freigel., schwört U. und gelobt, seine Atzung in Höhe von 3 lb h dem Vaihinger Büttel Veit Rümelin zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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