Querulationis Auseinandersetzung wegen Störung im Besitz
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1463
Wismar H 181 (W H n. 181)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
(1769-1770) 08.05.1770-19.05.1770
Kläger: (2) Joachim Christoph Holst, Müller auf der Mühle zum Roten Tor (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Joachim Ludolph Kahl, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat zu Michaelis 1769 von der Nikolaihebung 8 Morgen Acker für 7 Jahre gepachtet. Außerdem hat er Ackerland von der Ziegelhofhebung gemietet ohne daß darüber ein schriftlicher Vertrag verfaßt worden wäre. Vor Kl. hatte der Bekl. das Land gepachtet, konnte aber die Pacht nicht bezahlen, so daß ihm der Vertrag gekündigt worden war. Nachdem Bekl. wieder liquid geworden und die Pacht bezahlt hatte, erneuerte die Ziegelhofhebung den Vertrag mit ihm und Kl. mußte das Land räumen. Außerdem beginnt Bekl. aber, auf den bereits durch Kl. bestellten Äckern von der Nikolaihebung zu wirtschaften. Dagegen klagt Kl. zunächst vor dem Ratsgericht, der jedoch Bekl. Recht gibt, und queruliert gegen das Urteil an das Tribunal. Am 14.04.1770 zieht er dort seine Appellation zurück und fügt sich dem Ratsgerichtsurteil. Das Tribunal nimmt das Schreiben am 18.05.1770 ad acta.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1770 2. Tribunal 1770
Prozessbeilagen: (7) Pachtvertrag zwischen Nikolaistiftung und Holst vom 28.08.1769; Ratsgerichtsprotokolle vom 10.03. und 02.05.1770; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Zeugenaussage des Peter Fischer vom 29.04.1770; Ratsgerichtsurteile vom 01., 02. und 05.05.1770; 2 undatierte Schreiben Holsts an das Ratsgericht; von Notar A.W. Rüdemann aufgenommene Appellation vom 04.05.1770
Beklagter: Joachim Ludolph Kahl, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat zu Michaelis 1769 von der Nikolaihebung 8 Morgen Acker für 7 Jahre gepachtet. Außerdem hat er Ackerland von der Ziegelhofhebung gemietet ohne daß darüber ein schriftlicher Vertrag verfaßt worden wäre. Vor Kl. hatte der Bekl. das Land gepachtet, konnte aber die Pacht nicht bezahlen, so daß ihm der Vertrag gekündigt worden war. Nachdem Bekl. wieder liquid geworden und die Pacht bezahlt hatte, erneuerte die Ziegelhofhebung den Vertrag mit ihm und Kl. mußte das Land räumen. Außerdem beginnt Bekl. aber, auf den bereits durch Kl. bestellten Äckern von der Nikolaihebung zu wirtschaften. Dagegen klagt Kl. zunächst vor dem Ratsgericht, der jedoch Bekl. Recht gibt, und queruliert gegen das Urteil an das Tribunal. Am 14.04.1770 zieht er dort seine Appellation zurück und fügt sich dem Ratsgerichtsurteil. Das Tribunal nimmt das Schreiben am 18.05.1770 ad acta.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1770 2. Tribunal 1770
Prozessbeilagen: (7) Pachtvertrag zwischen Nikolaistiftung und Holst vom 28.08.1769; Ratsgerichtsprotokolle vom 10.03. und 02.05.1770; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Zeugenaussage des Peter Fischer vom 29.04.1770; Ratsgerichtsurteile vom 01., 02. und 05.05.1770; 2 undatierte Schreiben Holsts an das Ratsgericht; von Notar A.W. Rüdemann aufgenommene Appellation vom 04.05.1770
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ