Bürgermeister und Rat der Stadt Hall entscheidet einen Streit zwischen Schenk Conrad d.Ä. und seinen Brüdern einerseits und Rudolf von Münkheim, Bürger zu Hall andererseits wegen des Gerichts zu Ottendorf und Niederndorf. Conrad erklärt, daß die Landsassen auf des von Münkheims eigenen Gütern zu Ottendorf und Niederndorf, wenn sie in das Gericht gewählt worden seien, auch gegangen seien, der von Münkheim habe es seinen Landsassen verboten, weil der diese Güter von seinem Vater und seinen Ahnen als frei eigen überkommen habe. Das Gericht entscheidet für den Schenken auf Grund der Zeugenaussagen.