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Verordnung: Ohne besondere Bewilligung des Oberforstkollegs ist es nicht mehr erlaubt, Ausländern im Forstwesen Unterricht zu erteilen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> U Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei >> U.1 Forstwesen im allgemeinen, Wald- und Markordnungen
Darmstadt, 1819 April 24
Sachakte
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