Maria Theresia genehmigt als Herzogin von Geldern dem Bevollmächtigten der Gräfin Maria Anna von Leerodt zu Born, J.L. Coolen, die Verlängerung der Verpfändung von Obbicht und Zubehör. Das Privileg wird erteilt durch den Lehnsstatthalter Claudius Maria van St. Vaast van Deuterghem im Beisein der Lehnmannen Chr. H. Janssen und W.J. Luytgens.