Die Freischöffen GOESSEN von DRYELL und HILLEN die GIER von GYRENBORCH leisten dem HUGE von OESTERWYK, Freigrafen in der Veste von RECKLINGHAUSEN (Rekelnichuesen) eidliche Bürgschaft, daß der Zöllner (Tollener) DAEN von MEELL und PETER COCK, wohnhaft zu THIEL, welche HUGE auf die Klage WESSELL SPIELINCKs vor den Freistuhl in der EICKRAIDT entboten hat, um sich wegen gewisser Belästigungen der jüngst von HUGE ausgesandten Boten des heil. Reichs und heimlichen Gerichts zu verantworten, seinem Gebot und seinen Ansprüchen nach Freistuhlsrecht genügen werden. D. op Sunte Lucien dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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