Wir Joann Mathias Erlenwein, Schultheiß, Joann Ferdinand Fischeß, Joann Tilman Schick, Joann Wienges, Thirnoth Huppertz und Wilhelm Horster, Scheffen des churfürstlichen freien Schwerdt-Gerichts Stertz (Stadt) und Amts Linn, Thun kund bekennen jedermänniglichen demnach sicherer Joann kauffmanns aus Osterath die Eheleuthen Joann Neuer und Anna Catharina Velder aufm Sturms hoffe wegen eines zu fordern gehabten Capitalis von 3500 Reichstaler fort darab verfallenen 367 Rtlr. 30 Stübr. Zinnßen am 7. Aug. 1792. Bei Gericht Eingeklaget und den 28. Febr. L.J. Taxatio Erkennt und realisirt, fort wegen nicht Erfolgter Zahlung endlich am 12. Sept. Distractio von Gerichts wegen Decretiret und nach 3 Sonntägigem Kanzelrufe; auch durch das Bonnische intelligentz Blatt Gesehene verkündung am 1. Okt. L. J. mit verkauff des zu (10) Wijlich gelegenen unten beschriebenen Sturms-hoff unter folgenden Bedingungen: 1. solle der Ansteigerer im hiesimgem Amte angesessen sein oder einen Ahnnehmlichen Bürgen stellen,. 2. hat derselb den gebothenen kauffschilling Martini 1794 in harten Gangbahren Gold- oder Silber Münze nebst 3 % pct. Zinse leim Lijnnischen Gerichts Protocoll abzuführen, den. 3. Zu Abstoßung der zinsen künftigen Martini in Abschlag der Gebothenen Kauffschillingen daselbst 367 Rtlr.30 Stbr. zu zahlen,. 4. stehet auch Ankäuffern frey den gesamten Kauffschilling Martini künftig abzuführen,. 5. Tritt Ankäuffer den Hoff von heutigen Tag an mit allen seinen aufhabenden Lasten und Abgaben, Recht und Gerechtigkeiten, Kaaf, Strohe und vorräthigen Düngung zum Eigenthümlichen Besitz- und Benutzung ahn,die würklich verfallene Simplen, gemein Honnschafts Lasten aber werden aus dem Kauffschilling Bestritten,. 6. hat Ankäuffer die Consens und Administrationsgelder an das Thumpropsteijliche geding exproprue zu zahlen,. 7. hat Ankäuffer zur Bestreitung der heutigen Distractions und sonstigen Kosten in Abschlag der Kauffschillingen 25 Rtlr. die Gerichtliche adjudications der Erbungs Gebühr aber wie gewöhnlich aus seinem Eigenen zu bezahlen,. 8. wird der hoff mit seinen gesamten Ap- rede Dependinten fort in cumirenden Curmudial und sonstigen Lasten aus versteigeret. Es bestehet dieser Sturmshoff in einem wohnhauße, Scheune, Schoppen, Gemüß- und Baumgarten, 60 bis 65 Morgen Land, 10 bis 11 Morgen Busch und ohngefehr 80 Morgen gemein-heitsgründen; an Lasten jährlich 5 Malder Thum zehnden nemlich 1 1/2 Malter Roggen und 1 1/2 Malter Haaber nach Neuß und 1 Malder roggen und 1 Malder Haaber an Merteshoff zu liefern. Vier Malder Schatzhaaber an die kurfürstliche. Kellnerey zu Lijnn anzuliefern, diese werden der Honnschaft berechnet, auch zu Lijnner Kellmreij etn Sumber Hülßhaaber und 2 Hühner für die Heide. Ein halb Malder haaber Kemper Maaß zur Kellnereij in Kempen, diese wird abgeholet, dahin ebenfalls ein Huhn, wofür der Hoff in der Dunck den weidgarg hat, drei Viertel Roggen und ein gebund flaids für den Küster zu Wijlich, ein Jahrhuhn auf Maria himmelfahrttag mut zu Wijlich, den 1. Freitag nach St. Andreas fünf fett-mänger theiß, am nemlichen Tag ein Stüber an Merteshoff, dan muß beim Thein Gericht auf Absterben der zu Buch stehen den hand binnen 6 Wochen und 3 Tagen eine neue angesetzt werden, wofür zahlt wird nebst doppelten Zinß 3 Rtlr. 22 1/2 Stüber, dem Peter Hox sive Münker als Mehristbieten-den für die Gebothene auch zahlte kauffschillingen ad. 4 180 Rtlr. p. 80 albus zugeschlagen und demselben unterm heutigen Dato adjudiciret worden. Urkund unser Scheffen Amts Innsiegel und Kurfürstlichen Gerichtsschreibern Unterschrift so geschehen Lijnn auf Sambstag den dreij und zwanzigsten Tag Monats Novembris Jahr nach der Gnaden¬reichen Geburth unsres Herrn und Erlösers Jesu Christi Ein Tausend sieben hundert Neunzig dreij ./. Orig. Perg., m. anh. Siegel in Holzschat. (leicht besch.),. begl. Abschrift. In fidei subg. J.W. Moras, Gerichtsschreiber

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