Bestandrevers auf folgende Verleihung: Bernhard von Breidenbach ("Bernhart von Breydenbach"), Dekan, und das Kapitel des Domes zu Mainz ("Mentz") verleihen das Präsenzhaus zu dem Hasen, in der Langgasse ("Langassen"), gegenüber dem Eichhorn ("Eychorn"), zwischen dem ebenfalls der Präsenz gehörigen Hause, ebenfalls zum Hasen genannt, das die "Hanfengerßen" (Haufen-?) innehat - beide Häuser liegen unter einem Dach -, und dem Flecken zum "Fiddeler", zu Erbe dem ehrsamen "Heynselnhengin" von Niederwalluf ("Nydderwaldolff") und seiner Ehefrau "Greden", gegen 16 Schilling Heller Mainzer ("Mentzer") Währung, fällig je zur Hälfte auf Johanni Ev. und B. oder binnen Monatsfrist. Instandhaltungsklausel. Der Beständer legt zu Unterpfand den Flecken zum "Fiddeler" (reicht voraus 4 Schilling Heller Ewigzins dem St. Johannisstift). S.Peter "Stump", Bürger zu Mainz ("Mentz"). "Geben off samßtag nach sant Steffanß des irsten mertelers dag in deme jar [...] dusent vierhundert nuntzig und drie."

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