Werden.-Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor zu Werden, reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.- Abt Anselm belehnt nach dem Tod des Bernhard Billbrinck und des Abtes Benedikt seinen Rat und Kanzleidirektor Johann Everhard Dingerkus zu Behuf des hochadligen freiweltlichen Stifts Rellinghausen zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut gen. die Große Müllersheide in Byfang. Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Bernhard Gottfried Falcke, Vikar zu Baldeney, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs, und Philipp Jacob Bernardi, Appellations-Kommissars des Abts. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Or., Petschaft und Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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